ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Werk3 Studiovermietung GmbH, München, Stand 05/2020

1. ALLGEMEINES

Die Werk3 Studiovermietung GmbH bietet ihre Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen an. 

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und bedürfen keines ausdrücklichen Widerspruchs seitens der Werk3 Studiovermietung GmbH.

Termin- und Preisabsprachen im Rahmen der Verhandlungen sind ausschließlich mit der Geschäftsführung der Werk3 Studiovermietung GmbH zu treffen. 

Terminoptionen können von uns jederzeit frei gegeben werden wenn eine Buchung von anderer Seite angefragt wird. In diesemFall  wird dem Optionsinhaber eine 24stündige Frist zur verbindlichen Buchung eingeräumt.

Die erteilten Aufträge werden rechtswirksam durch schriftliche Auftragsbestätigung der Werk3 Studiovermietung GmbH.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

2. NUTZUNG DER RÄUME UND DER TECHNISCHEN EINRICHTUNGEN

Die Werk3 Studiovermietung GmbH vermietet an den Auftraggeber die in der Buchungsbestätigung genannten Räumlichkeiten, Möbel, Props oder Technik/Licht Equipment für den dort vereinbarten Zeitraum.

Nach Beendigung der Vermietung müssen alle angemieteten Räumlichkeiten, Möbel, Props oder Technik/Licht Equipment aufgeräumt und im ursprünglichen Zustand unaufgefordert zurück gegeben werden.

3. HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS

Die Haftung für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit Übergabe an den Auftraggeber an diesen über. 

Das betrifft auch Transport- oder Versandschäden, auch dann, wenn Transport oder Versand durch die Werk3 Studiovermietung GmbH im Auftrag des Auftraggebers durchgeführt werden.

Darüberhinaus haftet der Auftraggeber für sämtliche Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Studiobenutzung während des Mietzeitraums stehen.

Abhanden gekommene, zerstörte oder beschädigte Gegenstände werden dem Auftraggeber zum Neupreis bzw. in Höhe der nachgewiesenen Reparaturkosten jeweils zzgl. Transportkosten in Rechnung gestellt.

4. HAFTUNG DER WERK3STUDIO GMBH

Die Werk3 Studiovermietung GmbH haftet dem Auftraggeber gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den zweifachen Wert des vereinbarten Tagesmietzinses begrenzt.

Eine Haftung darüber hinaus ist ausgeschlossen. 

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 6 Monaten ab Beendigung des vertraglichen Verhältnisses. 

Im Falle einer eventuellen Haftung der Werk3 Studiovermietung GmbH steht dem Auftraggeber weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein Recht zur Kündigung des Vertrages zu.

5. MIETPREIS

Es gelten die jeweils gültigen Preise der Preisliste, die auf unserer Internetseite www.werk3studio.de eingesehen werden kann. 

Abweichungen von der Preisliste haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. 

Im Mietpreis beinhaltet ist die reine Raummiete, alle weiteren Gegenstände (z.B. Möbel, Licht, Technik, Props ect.) werden extra berechnet (siehe Preislisten auf unserer Website).

Bei einer von uns nicht zu vertretenden Verspätung des Produktionsbeginns oder bei von uns nicht zu vertretenden Produktionsunterbrechungen wird der vereinbarte Mietpreis für den gebuchten Zeitraum voll berechnet.

Die Tagesmiete umfasst einen Zeitraum von 10 Stunden.

Jede weitere angefangene Stunde wird mit 15% des Tagesmietpreises verrechnet.

Alle angegebenen Maße auf unserer Website sind nicht verbindlich.

Eine persönliche Besichtigung ist unbedingt anzuraten.

Stornierungen aufgrund von Maßangaben sind nicht möglich.

6. RECHNUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Werk3 Studiovermietung GmbH behält sich vor, bei Neukunden auf Vorauskasse zu bestehen.

Alle Zahlungen sind porto- und spesenfrei ohne Abzug ab sofort fällig.

Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, derzeit 19%.

Das Recht der Aufrechnung sowie der Zurückbehaltung seitens des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7. TERMINE UND KÜNDIGUNG

Die Werk3 Studiovermietung GmbH ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unter Ausschluss eventuell sich hieraus ergebender Schadenersatzpflichten, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten wenn über das Vermögen des Auftraggebers Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder ein Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Auftraggebers gestellt wird.

Der Auftraggeber hat die Pflicht, die vereinbarten Zeiten für Beginn und Beendigung der Produktion einzuhalten und gemietete Geräte mit Beendigung des Mietzeitraumes pünktlich zurückzugeben.

Ein Anspruch auf längere Gebrauchsüberlassung bei Zeitüberschreitung besteht nicht.

Bei bestätigten Buchungen, die bis zum 7. Kalendertag vor Produktionsbeginn storniert werden, fallen 50% der vereinbarten Miete an.

Bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor Produktionsbeginn ist der gesamte Mietpreis fällig.

Dies betrifft auch vertraglich vereinbarte Nebengewerke wie Technik/Props/Möbel Rent, Setbau und Catering.

8. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Auf diesen Vertrag findet Deutsches Recht Anwendung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte dieser Vertrag oder Teile hiervon rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die den beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsverhältnisses am nächsten kommt.